Stammheim / Kassel
[22. Februar 2002]
Bilder 01 - 10

Stammheim Closing @ Kraftwerk Borken

THX TO SANJA FOR PICS AND REPORT !

Bereits im Oktober letzten Jahres erreichte mich die unglaubliche Nachricht: das Stammheim sollte schließen! Gründe dafür waren eine Party, die wohl ziemlich ausartete, der Müll, Jugendliche, die Drogen konsumieren...aber trotz allem durfte die Party bis Ende Februar weitergehen.
Die Abschlussparty war auf 22./23.Februar angesetzt und Wohl ziemlich viele Anhänger der elektronischen Musik freuten sich auf die in der Tat, unvergessliche Party.

Doch alles kam anders...am 20.02.2002 erreichte mich die absolut unglaubliche Nachricht: gegen die Stammheim-Crew wurde eine einstweilige Verfügung erlassen (s. unten). Offenbar sah die Stadt die öffentliche Sicherheit in Gefahr. Zu viele Besucher und „Leben, Gesundheit oder Eigentum der Anwohner“ (Zitat Verfügung des Ordnungsamtes) waren die Ursachen hierfür. Es gab definitiv keine Genehmigung für eine Party in der Salzmann Fabrik. Und das so kurz vor der eigentlichen Party. Alles wurde jetzt ins Kraftwerk Borken umgelegt Also auf nach Borken!

Das Kraftwerk ist eine wirklich geile Location und es war auch ausreichen Platz. Gegen 0.30 waren wir endlich da und TokTok stellten ihr Können unter Beweis. Ich mag ihre Liveacts, weil sie einfach nicht zum Einschlafen sind und immer wieder etwas kommt, bei dem ich einfach nicht ruhig stehen kann. Nach TokTok folgte Stammheim Resident Pierre mit einem für ihn typischen Set: sehr abwechslungsreich und eine ausgezeichnete Trackauswahl. Danach übernahm Marky die Turntabels, worauf noch Stefan Küchenmeister und Norman folgten. Der Zuhörer bekam den absoluten Stammheim Sound geliefert und meine Erwartungen wurden mehr als übertroffen. Irgendwann mittags kam dann noch Chris Liebing. Der geistige Zustand ließ schon etwas zu wünschen übrig und ich kann dazu auch nicht mehr wirklich viel sagen.

Die Abschlussparty des Stammheims, auch wenn sie nicht im Stammheim war, wurde wirklich würdig gefeiert und sie wird wohl nicht nur für mich unvergesslich bleieben!

STAMMHEIM FOREVER !!!!!!!

sanja@subq.de


Hier der orginal Brief des Kasseler Ordnungsamtes:

Diskothek "Stammheim", Sandershäuser Str. 34, Kassel

Sehr geehrter Herr Marnie,
gegen Sie wird folgende Verfügung erlassen:

1. Die ihnen am 28.2.XXXX erteilte jederzeit widerrufliche Erlaubnis zum vorläufigen Betriebe der o.g. Diskothek wird gemäß § 49 Absatz 2 Ziffer 1
des Hessischen Verwaltungsverfahrengesetzes in der Fassung vom 4.3.1999 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 des Gaststättengesetzes vom 5.5.1970 in der derzeit gültigen Fassung widerrufen.

2. Gem. § 11 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) i.d.F. vom 31.3.1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom
22.12.2000 wird Ihnen jegliche Ersatzveranstaltung auch ohne Verabreichung von Speisen und Getränken verboten.

3. Sie haben Ihre Besucher sofort über das Internet von der Schließung Ihrer Diskothek und dem Verbot jeglicher Ersatzveranstaltung in diesen Räumen zu informieren.

4. Gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird hiermit die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet.

5. Gemäß § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung wird hiermit der weitere Betrieb Ihrer Diskothek untersagt.

6. Für den Fall, dass Sie dem Widerruf der Ihnen erteilten Erlaubnis nicht Folge leisten, wird hiermit nach § 69 in Verbindung mit § 74 des Hessischen
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 4.7.1966 in der derzeit gültigen Fassung die Durchsetzung dieser Verfügung durch Versiegelung der Räume
Ihres Betriebes angedroht und unverzüglich durchgeführt.

Begründung zu 2) und 3)
Aus den vorgetragenen Gründen muss auch jegliche Ersatzveranstaltung in den Räumen der Diskothek unterbleiben, um die vorstehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu unterbinden. Es darf gar nicht erst dazu kommen, dass unzulässig viele Besucher sich in den Räumen aufhalten oder auf den Treppen drängen. Bei einer Panik wären die Gefahren für Leib und Leben der Besucher unabsehbar. Ein entsprechender Einsatz der Polizei zur Reduzierung der Besucher in den Räumen würde aber womöglich eine solche Panik erst hervorrufen.
Zur Vermeidung der Gefahr von Sachbeschädigung, Lärmbelästigung und Verunreinigungen, die insbesondere durch enttäuschte Besucher, die aus ganz Deutschland angereist sind, hervorgerufen werden würden, ist es notwendig, dass Sie Ihre über das Internet angeworbenen Besucher auf dem gleichen Weg und sofort über die Beendigung jeglicher Veranstaltungen in den Räumen der Diskothek informieren.

Begründung zu 4)
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich. Es liegt im öffentlichen Interesse, die zu erwartenden drohenden Nachteile für Leben, Gesundheit oder Eigentum der Anwohner abzuwenden. In Ihrem Fall muss von der Gefahr im Verzug ausgegangen werden, was dazu führt, dass unsere Entscheidung als Notstandsmaßnahme im öffentlichen Interesse anzusehen ist. Diese Gründe rechtfertigen die Annahme eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung.

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Dancefloor

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Pierre
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